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Corona-Test­an­ge­bots­pflicht für Arbeit­geber und Datenverarbeitung

Aktu­elles aus dem Datenschutz

Arbeit­geber sind mit Inkraft­treten der SARS-CoV-2-Arbeits­­schut­z­­ver­­­ordnung vom 20.04.2021 ver­pflichtet, Tests für Beschäf­tigte anzu­bieten, soweit diese nicht aus­schließlich in ihrer Wohnung arbeiten.[1] Eine Pflicht des Arbeit­gebers zur Durch­führung oder Beauf­sich­tigung von Tests gibt es nicht. Ebenso ist nach Aussage von Daten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hörden darin keine Rechts­grundlage zur Ver­ar­beitung per­so­nen­be­zo­gener Daten der Beschäf­tigten ent­halten, weder hin­sichtlich der Test­ergeb­nisse noch einer Doku­men­tation, wer Test-Kits erhalten hat. Per­so­nen­be­zogene Daten dürfen in diesen Zusam­men­hängen auf Basis der Ver­ordnung daher nicht erhoben (=ver­ar­beitet) werden.

Gem. § 5 Abs. 3 Corona-ArbSchV müssen Arbeit­geber Nach­weise über die Beschaffung von Tests oder Ver­ein­ba­rungen mit Dritten über die Testung von Beschäf­tigten vier Wochen auf­be­wahren. Um Nachweis führen zu können, dass der Pflicht zur Unter­breitung von Ange­boten i. S. d. § 5 Corona-ArbSchV nach­ge­kommen wurde, genügt das Vor­halten der Rech­nungen des Lie­fe­ranten und in welcher Form die Beschäf­tigten darüber infor­miert wurden.[2]

Wei­ter­ge­hende Infor­ma­tionen zur Ver­ar­beitung per­so­nen­be­zo­gener Daten durch Arbeit­geber im Zusam­menhang mit der Corona-Pan­­demie finden sich u. a. auf der Homepage von Dr. Daten­schutz (letzter Abruf vom 15.06.2021):

https://www.dr-datenschutz.de/corona-datenschutz-das-wichtigste-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer/

sowie auf den Seiten der baye­ri­schen Daten­­­schutz-Auf­­­sichts­­be­hörde (letzter Abruf vom 29.04.2021)

https://www.lda.bayern.de/de/thema_corona_test.html

Im Zweifel steht Ihr(e) Daten­schutz­be­auf­tragte® gerne für Rück­fragen zur Verfügung.

[1] Die Corona-ArbSchV gilt vor­aus­sichtlich bis 30.06.2021.

[2] Vgl. Ziff. 6.12 der FAQ des Bun­des­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales zur Corona-Arbeits­­schut­z­­ver­­or­­d­nung, abrufbar unter: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText8 (letzter Abruf vom 27.04.2021).

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Bernd Bosch, DATEV eG

Abschluss der Aus­bildung mit dem zweiten juris­ti­schen Staats­examen 1997. Seitdem in unter­schied­lichen Bereichen bei der DATEV eG in Nürnberg tätig. Prak­tische Erfahrung im IT-Umfeld hat er ins­be­sondere in seiner zehn­jäh­rigen Tätigkeit in der Soft­ware­ent­wicklung gesammelt. Hierbei war er u.a. mit der Ein­richtung und Aktua­li­sierung von Netz­werk­um­ge­bungen in Steu­er­be­rater- und Rechts­an­walts­kanz­leien betraut. Seit fünf Jahren ist Bernd Bosch als externer Daten­schutz­be­rater für Kanz­leien tätig.

 

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Für DATEV sind Daten­schutz und Daten­si­cherheit seit Gründung des Unter­nehmens zen­trale Ele­mente in der Geschäfts­po­litik. Daher enga­giert sich DATEV mit dem Blog für mehr IT-Sicherheit im Mittelstand.