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Infos zur Einhaltung von Geschäftsgeheimnissen
Geschäftsgeheimnisse – Ein kurzer Einblick
Besonders in der heutigen Zeit wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen immer wichtiger. Denn oft stellen diese einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Unternehmen dar oder sind das Grundgerüst eines Geschäftsmodells.
In diesem Zusammenhang trat am 26. April 2019 das Geschäftsgeheimnisgesetz (kurz GeschGehG) in Kraft, das viele Neuerungen mit sich brachte. Denn seit dieser Zeit müssen Unternehmen einen höheren Aufwand in Kauf nehmen, um zum Beispiel, ihr Know-How als Geschäftsgeheimnis zu erklären.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
Das GeschGehG definiert den Begriff Geschäftsgeheimnis präziser und knüpft diesen an Bedingungen. Damit eine Information als Geschäftsgeheimnisse gelten kann, muss diese mindestens einen potentiellen wirtschaftlichen Wert haben. Weiterhin muss sie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, die auch nach außen hin erkennbar sind, geschützt werden. Außerdem muss ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung bestehen.
Geschäftsgeheimnisse können beispielweise Prototypen, Pläne oder auch Algorithmen sein.
Was müssen Unternehmen tun?
Unternehmen müssen strategisch handeln. Denn die angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Geheimnissen sind abhängig vom Schutzbedarf der zu schützenden Information. Zunächst muss entschieden werden, was zweifellos geheim gehalten werden sollte. Anschließend ist zu entscheiden, welche passenden Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Information wirkungsvoll zu schützen.
Mitarbeiter*innen sollten durch organisatorische Maßnahmen, wie z. B. interne Schulungen, in die Lage versetzt werden, schützenswerte Informationen deutlich als „vertraulich“ zu kennzeichnen und auch so zu behandeln.
Des Weiteren müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, um die Informationen vor unerlaubten Zugriff, wie beispielsweise durch Hacker-Angriffen oder Einsichtnahme durch nicht-autorisierte Mitarbeiter*innen, zu schützen.
Ebenfalls sollten die Mitarbeiter*innen rechtlich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse verpflichtet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Geheimhaltungsverpflichtung präzise bezüglich der betreffenden Geschäftsgeheimnisse formuliert wird.
Bei allen drei Arten der Geheimhaltungsmaßnahmen ist eine Dokumentation enorm wichtig. Nur so kann nachgewiesen werden, dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um ein Geschäftsgeheimnis zu schützen. Denn ohne relevante und überzeugende Nachweise kann der rechtliche Schutz bei Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses entfallen.
Ausnahmen von Geheimnisschutz
Das Gesetz sieht Ausnahmen bei der Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses vor, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Das wäre der Fall, wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit ausgeübt wird.
Ein berechtigtes Interesse liegt auch dann vor, wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses zur Aufdeckung rechtswidriger Handlungen oder beruflichen oder sonstigem Fehlverhalten dient und so das allgemeine öffentliche Interesse schützt (Stichpunkt „Whistle-Blower“).
Auch im Rahmen der Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitnehmervertretung (z. B. Betriebsrat) liegt ein berechtigtes Interesse vor, sofern diese Offenlegung essentiell notwendig ist, damit eine Arbeitnehmervertretung ihre Aufgaben erfüllen kann.
Fazit
Der rechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde durch das Gesetz deutlich aufgewertet. Gleichzeitig wurden jedoch die Hürden erhöht, dass eine Information rechtlich als Geschäftsgeheimnis gilt.
Unternehmen, die noch keine angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen haben, sollten zeitnah und strategisch handeln um vom GeschGehG zu profitieren.

Alper Kaya ist seit Herbst 2014 Student der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Seit 2018 ist er daneben als Werkstudent bei der Datev eG tätig. Derzeit unterstützt Herr Kaya den Beauftragten für den Datenschutz im Bereich Service und Vertrieb.

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