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Wann man seine Daten angeben sollte und wann nicht
Datenweitergabe…Wann sinnvoll?
Was Instagram mit Einbrüchen zu tun hat
Fußballprofis verdienen nicht schlecht. Das ist allgemein bekannt und wird einem noch einmal bewusst, wenn man durch ihre Instagramprofile scrollt. Rolex hier, Lamborghini da, dem Proll sind keine Grenzen gesetzt. Da dürfen natürlich auch Schnappschüsse aus der eigenen Villa nicht fehlen, um zu zeigen, was man mit einem Millionengehalt so alles anstellen kann.
Blöd nur, wenn Kriminelle diese Fotos sehen (wer hätte das auch ahnen können) und dadurch bequem von zuhause ihr nächstes Einbruchsziel und die mögliche Beute ausspionieren können. So geschehen dieses Jahr in Madrid. Innerhalb kürzerer Zeit wurden mehrere Spieler von Real Madrid und Atletico Madrid Opfer von Einbrüchen. Dass diese in Zusammenhang mit den Social Media Aktivitäten der Profis steht, ist natürlich nicht bewiesen. Fakt ist aber, dass im Falle des Nationalspielers Alvaro Morata dessen anwesende Frau von den Einbrechern nach einer Uhr, die er auf Instagram gezeigt hatte, gefragt wurde. Verantwortliche von Real Madrid sahen sich im Anbetracht der Ereignisse auf jeden Fall dazu veranlasst, ihre Spieler davor zu warnen, private Sachen ohne Nachzudenken ins Internet zu stellen (Artikel auf Spiegel Online:).
Der beste Schutz Ihrer Daten
Die Regel gilt natürlich nicht nur für Fußballprofis und für Instagram, sondern auch für Otto Normalverbraucher und Daten im Allgemeinen. Es wird oft diskutiert, wie man seine Daten schützen kann, der beste Schutz ist jedoch, wenn diese gar nicht vorhanden sind. Daten, die nicht existieren, können auch nicht zweckentfremdet werden.
„Das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß“
Ein Schlagwort lautet hier Datenminimierung. Damit ist aber vor allem die andere Seite, also die datenerhebende Stelle, gemeint. Laut Art. 5.1 c) DSGVO „[müssen personenbezogene Daten] dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein“ (https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/). Wenn man online einkauft, darf der Online-Versandhändler also nicht mehr Daten verlangen als für die Abwicklung der Bestellung unbedingt notwendig. Also Name, Anschrift und E‑Mail-Adresse. Kein Geburtsdatum, keine Telefonnummer. Außer natürlich das bestellte Produkt unterliegt einer Altersbeschränkung oder telefonische Rücksprachen sind absolut erforderlich.
Wie aus Ihren Daten keine Flut wird
Oft ist dies aber nicht der Fall und die Angaben werden trotzdem gefordert. Hier liegt die Verantwortung beim Nutzer selbst. Man kann mit seinen Daten nicht einfach um sich werfen wie Boris Becker mit Geld. Deshalb sollte man sich immer folgende Fragen stellen, bevor man seine persönlichen Angaben in die weite Welt hinausschickt:
• Ist es das Ganze überhaupt wert?
Heutzutage gibt es unendlich viele Möglichkeiten, seine Daten loszuwerden: Gewinnspiele, Newsletter, Online-Spiele, und und und. Man sollte sich immer überlegen, ob es wirklich wichtig ist, dafür seine Daten anzugeben
• Ist die Seite seriös?
Nichts ist schlimmer, als Kriminellen seine Daten auf dem Präsentierteller anzubieten. Deshalb niemals aktiv werden, bevor man hundertprozentige Sicherheit bezüglich der Seriosität hat. Falls Zweifel vorliegen, empfiehlt Chip mehrere Schritte zur Prüfung
• Werden außergewöhnlich viele Daten verlangt?
Dann sofort stutzig werden. Wenn Seiten (unnötigerweise) viel wissen wollen, haben sie damit meistens auch etwas vor.
• Kann ich meine Daten auch „verstecken“?
Betrifft vor allem Social Media. Glücklicherweise gibt es ja mittlerweile Einstellungen, mit denen man festlegen kann, wer was sieht. Wirklich überlegen, wer das sein soll. Und bewusst sein, dass — trotz allem — alles, was im Internet steht, theoretisch von jedem gelesen werden kann.
• Sind alle Daten wirklich nötig zur Zweckerfüllung?
Die alles entscheidende Frage, auf die alles zurückläuft und die den Artikel gut zusammenfasst. Immer genau überlegen, ob die Daten, die ich dem Risiko aussetze, auch wirklich für das benötigt werden, was ich erreichen will.
Wenn die Datenangabe unvermeidbar wird
Diese Daten, deren Preisgabe wirklich unvermeidbar ist, sollen natürlich auch entsprechend geschützt werden. Dafür sollten mehrere Maßnahmen ergriffen werden, die in den folgenden Wochen vorgestellt werden.

Christopher Strehl studiert seit 2017 International Business Studies an der Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg. Seit Oktober 2019 ist er bei der DATEV eG als Praktikant im Bereich Informationssicherheit, Schwerpunkt Risikomanagement tätig.

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