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Jetzt wird es langsam ernst …
Update zu Cookies und Tracking-Tools
Im April 2019 habe ich bereits über die Anfang des Jahres vorrangig in Bayern veröffentlichte Rechtsmeinung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde berichtet, die Einbindung von Cookies und Tracking-Tools auf Webseiten erfordere – mit Ausnahme ausschließlich technisch notwendiger Cookies – eine Einwilligung des Webseiten-Besuchers. Die im Netz derzeit noch immer vorherrschenden Cookie-Banner, die lediglich über den Einsatz informieren und nur einen „OK“-Button haben stellen keine wirksame Einwilligung dar.
Inzwischen hat der EuGH mit Urteil vom 01.10.2019 diese Meinung bestätigt.
Anfang November 2019 haben nun nahezu alle deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Pressemitteilungen veröffentlicht und darin Verfahren gegen Unternehmen bei Verstößen angekündigt. Es liegen wohl auch bereits zahlreiche Beschwerden vor.
Da Ihre Webseite für jeden — damit natürlich sowohl für die Aufsichtsbehörde im Rahmen anlassunabhängiger Prüfungen, als auch für eventuell unzufriedene Kunden, die sich beschweren könnten, aber auch für eventuelle Abmahner – jederzeit im Zugriff ist, sollten Sie nun recht schnell prüfen, ob Ihre Webseite den neuen Rechtsmeinungen genügt.
1. Fragen Sie sich, ob Sie Analyse-Cookies und/oder Tracking-Tools überhaupt benötigen! Wenn Sie mit den gelieferten Ergebnissen überhaupt nichts anfangen, dann sollten Sie auf den Einsatz verzichten und Ihren Webdienstleister entsprechend beauftragen.
2. Wenn Sie Analyse-Cookies und/oder Tracking-Tools benötigen, muss eine datenschutzrechtliche Einwilligung vom Besucher der Webseite eingeholt werden. Dies kann m.E. nur mit einem differenzierten Banner, wie z. B. diesem hier erfolgen. Setzt der Besucher die entsprechenden Häkchen nicht, dürfen natürlich auch die Analyse-Cookies nicht gesetzt bzw. die Tracking-Tools nicht verwendet werden.
Bedenken Sie, dass bei Umsetzung der Alternative 2 künftig vermutlich deutlich weniger Informationen über Analyse-Cookies und Tracking-Tools an Sie zurückfließen, da die meisten Besucher aktiv keine Häkchen setzen, sondern schnellstmöglich das Fenster ohne Änderungen schließen werden. Da stellt sich die Frage schon, ob sich die Ausgaben für die Umsetzung eines differenzierten Cookie-Banners noch lohnen …
Ein Kommentar zu Update zu Cookies und Tracking-Tools
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Abschluss der Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen 1997. Seitdem in unterschiedlichen Bereichen bei der DATEV eG in Nürnberg tätig. Praktische Erfahrung im IT-Umfeld hat er insbesondere in seiner zehnjährigen Tätigkeit in der Softwareentwicklung gesammelt. Hierbei war er u.a. mit der Einrichtung und Aktualisierung von Netzwerkumgebungen in Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien betraut. Seit fünf Jahren ist Bernd Bosch als externer Datenschutzberater für Kanzleien tätig.

Nur ein kleiner Hinweis: Sie veröffentlichen einen Text über die Differenzierung von Cookie-Bannern und haben selbst ein Banner, das der Autor des Textes als unzureichend empfindet.