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Sichere Nutzung von Cloud-Diensten – das gilt es zu beachten
Aktuellen Umfragen zufolge treibt die Corona-Pandemie den Bedarf nach Cloud-Diensten bei Unternehmen deutlich in die Höhe. Einer der Gründe dafür ist sicherlich der wachsende Bedarf nach Home-Office Lösungen, die es Mitarbeitern erlauben, gemeinsam mit ihren Kollegen auf die gleichen Dateien zuzugreifen.
Tatsächlich kommen wir im alltäglichen Leben — oft unbewusst – schon sehr häufig mit Cloud-Diensten in Berührung. So im privaten Bereich, wenn wir iCloud nutzen, bei der Synchronisation von mobilen Endgeräten, bei Office 365, Dropbox, Google Drive, WhatsApp, aber auch Termintools wie doodle oder Projektmanagement-Tools wie Trello basieren auf dieser Technologie.
Was verbirgt sich hinter Cloud Computing?
Doch was genau ist Cloud Computing? Von Cloud Computing spricht man, wenn Programme und Anwendungen nicht auf individuellen Computern ausgeführt werden, sondern auf Servern in Rechenzentrum. Der Zugriff auf das jeweilige Programm, die jeweilige Anwendung erfolgt dann über das Internet. Cloud-Anbieter betreiben hoch automatisierte Rechenzentren, sodass sie sehr vielen unterschiedlichen Benutzern (sowohl Privatanwendern als auch Unternehmen) gleichzeitig ihre Dienste anbieten und sehr hohe Anforderungen bewältigen können.
Diese Dienste ermöglicht Cloud Computing
Die im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfassen das komplette Spektrum der Informationstechnik. Ein wichtiger Anwendungsfall sind Angebote, die Speicherplatz in der Cloud bereitstellen. In diesem Fall werden Dateien (z. B. Text-Dokumente, Fotos, etc.) online gespeichert. Der Zugriff auf den Speicher ist von verschiedenen Endgeräten aus möglich. So kann ein Text-Dokument, das am PC geschrieben und dann in den Online-Speicher verschoben wurde, später von einem anderen Gerät, z. B. einem Tablet oder einem Smartphone abgerufen werden. Dateien können zudem mit anderen Personen geteilt werden, um gemeinsam daran zu arbeiten. Häufig werden Fotos von einem Smartphone in der Cloud gespeichert, um Speicherplatz auf dem Endgerät zu schaffen oder die Fotos zu sichern, falls das Smartphone verloren geht.
Ein weiteres Beispiel für eine Cloud-Anwendung ist ein E‑Mail-Dienst. Hierbei stellt ein Anbieter eine E‑Mail-Adresse, Speicherplatz und eine Möglichkeit zum Abrufen und Versenden der E‑Mails bereit. Die Verarbeitung der E‑Mails kann dann von verschiedenen Endgeräten erfolgen, z. B. einem PC oder einem Smartphone. Sind die verschiedenen Endgeräte synchronisiert, wird das Verschicken einer Email von einem Gerät aus auch auf den jeweils anderen Geräten angezeigt. Ein weiterer möglicher Anwendungsfall ist das Ausführen eigener Software in der Cloud.
Das gilt es bei Cloud-Diensten zu beachten
Die Vorteile von Cloud-Diensten liegen bei Betrachtung der obigen Beispiele auf der Hand. Jede Privatperson und jedes Unternehmen kann auf viel größere Speichermengen zurückgreifen, seine Daten von jedem Ort der Welt, auf verschiedenen Endgeräten einsehen sowie hoch komplexe Software ausführen. Trotz der offensichtlichen Vorteile gilt es gerade für Unternehmen, im Vorfeld der Entscheidung für eine Cloud-Lösung einiges zu bedenken und zu prüfen.
Datenschutz berücksichtigen
Da ist zum einen die Frage des Datenschutzes. Die meisten Cloud-Dienste werden nicht von Europa aus angeboten, sondern von Übersee. Damit ist die Speicherung personenbezogener Daten rechtlich eigentlich verboten. Private Anwender können dies noch für sich selbst entscheiden, aber bei dienstlich genutzten Anwendungen kann das zum Problem werden. Daher sollte geprüft werden, ob der Anbieter „Standardvertragsklauseln“ anbietet, um seine Rolle als Auftrags-Datenverarbeiter und die Sicherheit bei der Verarbeitung zu dokumentieren und zuzusichern.
Auf den sogenannten Privacy Shield können Unternehmen hingegen nicht mehr setzen. Dieser beruhte auf einer Vereinbarung zwischen der EU und den USA. Er diente dazu, personenbezogene Daten europäischer Bürger DSGVO — konform an US-Unternehmen zu übermitteln. Die teilnehmenden US-Unternehmen gingen eine Selbstverpflichtung ein, dass sie bestimmten Datenschutzprinzipien folgen und Rechte gewähren. Diese Vereinbarung ist nun vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) am 16. Juli 2020 für ungültig erklärt worden.
Gleichzeitig bestätigte der EUGH die Möglichkeit, sogenannte Standarddatenschutzklauseln mit U.S.-Dienstleistern zu schließen. Solche Klauseln sind weiter wirksam, wenn das verantwortliche EU-Unternehmen prüft, ob das US-Unternehmen, das die Daten empfängt, auch tatsächlich das erforderliche Schutzniveau einhalten kann. Wie genau diese Prüfung in der Praxis auszusehen hat, ist bisher jedoch nicht abschließend geklärt.
Schutz der eigenen sensiblen Daten
Darüber hinaus sollte jedes Unternehmen sorgfältig prüfen, welche Daten es in der Cloud ablegt. Auch, wenn der Cloud-Anbieter größtmögliche Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt, empfiehlt es sich nicht, Firmengeheimnisse oder sehr sensible Dokumente in der Cloud zu hinterlegen. Dafür ist ein anderer Speicherort besser geeignet.
Noch ein weiterer Punkt, den es zu beachten gilt: Cloudtechnologie ist wunderbar nutzbar für die unternehmensübergreifende Zusammenarbeit. Mit Cloud Computing geht dies schnell und unkompliziert. Es ist allerdings darauf zu achten, dass man den Geschäftspartnern nicht zu viele Rechte gibt — und nach Beendigung des gemeinsamen Projekts und der Zusammenarbeit die Rechte auch wieder wegnimmt.
Lizenzrecht berücksichtigen
Viele Cloud-Dienste sind nur für den persönlichen Gebrauch erlaubt (iCloud), oder nur dann kostenlos (Trello). Die Lizenzbedingungen sind unbedingt zu beachten, um kein Risiko einzugehen.
Internetanbindung prüfen
Auch gilt es zu berücksichtigen — ohne Internet keine Cloud. Die Nutzung von Cloud-Diensten erfordert eine sichere und sehr zuverlässige Internetverbindung. Ohne diese kann auf die in der Cloud gespeicherten Daten nicht zurückgegriffen werden.
Vertragliche Änderungs- und Ausstiegsbedingungen klären
Schließlich ist es für jedes Unternehmen wichtig, sich genau mit den Vertragsbedingungen auseinanderzusetzen, um mögliche Änderungen vorzunehmen lassen, oder um Gewissheit zu haben, was mit den Firmendaten nach Vertragsende geschieht.
Deutschland sicher im Netz hat die hier aufgeführten Tipps zusammen mit anderen wichtigen Hinweisen zum sicheren digitalen Arbeiten in einzelnen Checklisten zusammengestellt und publiziert. Die Checklisten stehen hier zum Download bereit.
Die Hinweise zur sicheren Nutzung von Cloud-Diensten verdanken wir Prof. Dr. Sachar Paulus, Prorektor Digitalisierung und Studiengangleiter Unternehmens- und Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Mannheim.
Ein Kommentar zu Sichere Nutzung von Cloud-Diensten – das gilt es zu beachten
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Dr. Klaudia Malowitz ist Referentin für Public Relation und Partnerschaften für die Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM) bei Deutschland sicher im Netz e.V.

Interessant, dass aktuellen Umfragen zufolge die Corona-Pandemie den Bedarf nach Cloud-Diensten bei Unternehmen deutlich in die Höhe treibt. Auch bei uns werden vermehrt Cloud-Lösungen verwendet. Durch das Homeoffice haben wir so die Möglichkeit gleichzeitig auf dieselben Ordner zuzugreifen.