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2 Jahre DSGVO — Europäische Kommission veröffentlicht Evaluierungsbericht
Vor gut 2 Jahren ist die DSGVO in Kraft getreten. Die öffentliche Debatte war hitzig, mit viel Kritik zur Belastung von kleinen Unternehmen und Vereinen. Nun hat die Europäische Kommission ihren ersten Evaluierungsbericht zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. In diesem stellt sie zunächst fest, dass die in der DSGVO festgelegten Datenschutzregeln ihre gewünschte Wirkung erzielen. Doch obwohl die DSGVO einen einheitlichen EU-Ansatz für Datenschutzbestimmungen vorsieht, erkennt die Kommission auch eine gewisse Fragmentierung des EU-Raumes, deren Ursache sie in der extensiven Nutzung von grundsätzlich zulässigen Spezifizierungen-Klauseln durch die Mitgliedstaaten sieht.
DSGVO — Chance und Herausforderung für Unternehmen zugleich
Eine solche Fragmentierung ist in den Augen der Kommission ein Hemmnis für grenzüberschreitende Geschäftsanbahnungen sowie Innovationen. Hier werden insbesondere die Entwicklungen neuer Technologien und Cybersicherheitslösungen genannt. Es wird betont, dass nationale Rechtsvorschriften den durch die DSGVO festgelegten Rahmen weder unter- noch überschreiten dürfen, um unnötige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.
Der Bericht konstatiert, dass sich der einzelne Bürger seiner Rechte in der digitalen Welt (u.a. das Recht auf Zugang und Berichtigung und Löschung der eigenen personenbezogenen Daten) zunehmend bewusst werde. Insbesondere hebt die Kommission hier das Recht auf Portabilität der eigenen Daten hervor, z.B. beim Wechsel von Dienstanbietern oder dem Wunsch, verschiedene Anbieter zu kombinieren. Diesem Recht schreibt die Kommission ein klares Potential zur Stärkung von Wettbewerb und Innovationen zu und bezeichnet dessen Ausschöpfung als eine ihrer Prioritäten mit Verweis auf den bereits in ihrer Datenstrategie genannten Bedarf an genormten und kompatiblen Formaten und Protokollen für den Datenaustauch.
DSGVO und Mittelstand
In ihrem Bericht geht die Kommission auch explizit auf die Auswirkungen der DSGVO auf kleine Unternehmen ein. Sie erkennt an, dass die Anwendung für kleine und mittlere Unternehmen immer noch eine Herausforderung darstellt. Ausnahmeregelungen, basierend auf der Größe eines Unternehmens, hält sie jedoch nicht für zielführend. Stattdessen verweist sie auf von einigen Datenschutzbehörden bereits erarbeitete Instrumente, die Unternehmen mit risikoarmer Datenverarbeitungsaktivität die Umsetzung der DSGVO erleichtern. Solche Bemühungen sollen, so der Appell, intensiviert und weit verbreitet werden. Des Weiteren führt die Kommission eine Reihe von Aktivitäten an, die Datenschutzbehörden entwickelt haben, um kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen, beispielsweise die Bereitstellung von Vorlagen für Verträge sowie die Aufzeichnung von Datenverarbeitungsaktivitäten, aber auch Seminare und Hotlines. Weitere Aktivitäten sind laut Kommission in Betracht zu ziehen, um die Anwendung der DSGVO für KMUs zu erleichtern.
Explizit wird die Rückmeldung der KMUs zu der von der DSGVO zur Verfügung gestellten Toolbox hervorgehoben, mit deren Hilfe Unternehmen die Einhaltung nachweisen können, z.B. Verhaltenskodizes, Zertifizierungsmechanismen und Standardvertragsklauseln. KMUs betonen die Notwendigkeit von Verhaltenskodizes, die explizit auf ihre Situation zugeschnitten sind und keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen.
Für den Mittelstand bedarf es also besonderer Angebote, die für diesen auch leicht zugänglich und auffindbar sind. Für den deutschen Mittelstand gibt es in dieser Hinsicht eine gute Nachricht. Seit Jahresbeginn läuft der Aufbau der Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM). TISiM bündelt, bereitet praxisnah auf und vermittelt Angebote zum Thema IT-Sicherheit und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige bei deren Umsetzung. Dies ist für die Umsetzung der DSGVO extrem wichtig, da neben dem Datenschutz durch Technik (data protection by design) Sicherheit (einschließlich Cybersicherheit) ein Kernelement ist, das im Rahmen der DSGVO berücksichtigt werden muss.
Quelle: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/1_en_act_part1_v6_1.pdf

Dr. Klaudia Malowitz ist Referentin für Public Relation und Partnerschaften für die Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM) bei Deutschland sicher im Netz e.V.

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