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Warum Sie in Ver­trägen das Jahr 2020 aus­schreiben sollten

’20 oder 2020?

Wich­tiger Appell bzgl. Vertragsabschlüssen!

Teil­weise wird beim Datum die Jah­reszahl 2020 nach wie vor nicht aus­ge­schrieben und das oft aus Bequem­lichkeit oder Gewohnheit. Im Alltag ist das kein Problem, doch vor allem bei Ver­trägen sollten Sie auf die Abkürzung „20“ ver­zichten. Denn hier­durch haben Betrüger leichtes Spiel zur Mani­pu­lation. Auch die Polizei und Behörden warnen bereits seit Jah­res­beginn davor.
Ver­wendet man lediglich die „20“ als Jah­reszahl, können nach­träglich ganz einfach Zahlen hand­schriftlich hin­zu­gefügt werden. Bei­spiel­weise wird aus der 20 eine 2013 oder 2023. Fristen könnten somit ganz einfach mani­pu­liert werden, was zu weit­rei­chenden Folgen führen würde. So könnte die Ver­trags­dauer durch ein Umda­tieren ver­längert oder ver­kürzt werden. In diesem Zusam­menhang könnten bei­spiels­weise For­de­rungen auf ein ver­gan­genes Jahr umge­schrieben werden, wodurch die For­derung ver­jähren würde. Eben­falls könnten Betrüger Zah­lungen für Leis­tungen aus ursprünglich nicht ver­ein­barten Jahren ver­langen. Neben Ver­trägen können auch Quit­tungen oder Gut­scheine davon betroffen sein.

Achten Sie aber auch bei elek­tro­ni­schen Doku­menten auf eine voll­ständige Dar­stellung des Datums, denn dort ist es besonders einfach die Jah­reszahl zu ergänzen. Emp­feh­lenswert ist es, dass Ver­träge bereits vor Unter­zeichnung durch die Gegen­seite und natürlich auch danach digi­ta­li­sierst werden. Denn sollte die Papier­version eines Ver­trags ver­loren gehen und Sie im gleichen Zeitraum Opfer der oben genannten Mani­pu­lation werden, könnten Sie recht schnell beweisen, dass das Datum nach­träglich und rechts­widrig ver­ändert wurde.
In jeden Fall emp­fiehlt es sich den Betrugsfall bei der Polizei anzu­zeigen und schnellst­möglich recht­lichen Bei­stand zu suchen.

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Alper Kaya, DATEV eG

Alper Kaya ist seit Herbst 2014 Student der Wirt­schafts­wis­sen­schaften mit Schwer­punkt Betriebs­wirt­schaft an der Friedrich-Alex­ander-Uni­ver­sität Erlangen-Nürnberg.
Seit 2018 ist er daneben als Werk­student bei der Datev eG tätig. Derzeit unter­stützt Herr Kaya den Beauf­tragten für den Daten­schutz im Bereich Service und Vertrieb.

 

Koope­ra­ti­ons­partner

Für DATEV sind Daten­schutz und Daten­si­cherheit seit Gründung des Unter­nehmens zen­trale Ele­mente in der Geschäfts­po­litik. Daher enga­giert sich DATEV mit dem Blog für mehr IT-Sicherheit im Mittelstand.