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Unterstützung der Datenschutzaufsichtsbehörden
Datenverarbeitung im Rahmen der Corona-Pandemie
Die Aufsichtsbehörden haben schnell reagiert und datenschutzrechtliche Fragen, die bei der Datenverarbeitung in diesen Zeiten auftreten können, beantwortet.
Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden von letztem Freitag stellen klar, dass Datenverarbeitungen durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der Regel zulässig sind. So dürfen z. B.
• private Kontaktdaten der Beschäftigten erhoben und verwendet werden, um Beschäftigte vor Infektionen im Betrieb oder Betriebsschließungen zu warnen, wenn die Beschäftigten diese Daten selbst zur Verfügung stellen,
• Informationen darüber erhoben werden, welcher Beschäftigte in einem Risikogebiet war oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte,
• Daten über erkrankte Beschäftige oder Beschäftigte mit Aufenthalten in Risikogebieten nach Aufforderung an Gesundheitsbehörden übermittelt werden.
Namen infizierter Mitarbeiter dagegen dürfen nur unter ganz engen Voraussetzungen anderen Mitarbeitern gegenüber genannt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie z. B. auf den Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Abschluss der Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen 1997. Seitdem in unterschiedlichen Bereichen bei der DATEV eG in Nürnberg tätig. Praktische Erfahrung im IT-Umfeld hat er insbesondere in seiner zehnjährigen Tätigkeit in der Softwareentwicklung gesammelt. Hierbei war er u.a. mit der Einrichtung und Aktualisierung von Netzwerkumgebungen in Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien betraut. Seit fünf Jahren ist Bernd Bosch als externer Datenschutzberater für Kanzleien tätig.

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