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Neue Erkenntnisse nach ersten Prüfungen durch Aufsichtsbehörden
Einsatz von Cookies und Tracking-Tools auf Webseiten
Wer kennt sie nicht: Cookie-Banner, die sich inzwischen beim Besuch einer jeden Webseite öffnen. Die allermeisten können jedoch zu Abmahnungen führen.
Die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hat am Safer Internet Day, dem 05.02.2019, Webseiten hinsichtlich ihrer Datenschutzkonformität geprüft. Dabei wurden 20 Webseiten bezüglich der Umsetzung von „Cybersicherheit” und 40 Webseiten bezüglich der Umsetzung des „Trackings” der Webseitenbesucher durch Cookies und sogenannte „Tracking Tools” (z. B. Google Analytics) geprüft und bewertet.
Die Ergebnisse sind veröffentlicht und ernüchternd: auf keiner der geprüften Webseiten ist – nach Meinung der bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde – die Einholung der datenschutzrechtlich notwendigen Einwilligung mit den „Cookie-Bannern” rechtskonform umgesetzt (siehe Seite 24 und 25 im oben verlinkten PDF-Dokument)!
Aufsichtsrechtliche Konsequenzen werden folgen. Das können Anweisungen sein, die Einholung von Einwilligungen rechtskonform zu gestalten, das kann aber auch bereits die Verhängung einer Geldbuße sein.
Abmahnungen drohen!
Ein weiteres Risiko ist für Webseitenbetreiber jedoch viel wahrscheinlicher: diverse Gerichtsurteile, z. B. durch das OLG Hamburg Ende 2018 haben Verstöße gegen Datenschutzrecht auf Webseiten als abmahnfähig eingestuft.
Zwar ist die bereits im letzten Jahr befürchtete Abmahnwelle ausgeblieben, es ist jedoch zu vermuten, dass findige Abmahner sich bald auf unzureichende Cookie-Banner konzentrieren und Webseitenbetreiber kostenpflichtig abmahnen.
Meinung festigt sich auf EU-Ebene
In Juristenkreisen wurde und wird die auch von der bayerischen Datenschutzaufsicht vertretene Meinung, das Setzen von Cookies (zumindest solchen, die nicht aus technischen Gründen notwendig sind) und die Verwendung von Tracking Tools auf Webseiten erfordere zwangsweise eine Einwilligung des Webseitenbesuchers kontrovers diskutiert. Inzwischen liegt aber ein ganz aktuelles Rechtsgutachten des Generalanwalts am EuGH vor, welches die Meinung auf EU-Ebene bestätigt. Auch wenn noch kein EuGH-Urteil ergangen ist, ist der EuGH in der Vergangenheit häufig der Meinung des Generalanwalts gefolgt.
Wie sieht eine rechtskonforme Lösung aus?
Wenn voreingestellte Einwilligungserklärungen ohne Alternativen (die derzeit üblichen Cookie-Banner mit nur einem „OK”-Button) nicht rechtskonform sind, dann müssen Cookie-Banner offensichtlich mindestens um einen „Ablehnen” oder „Reject”-Button erweitert werden. Natürlich dürfen keine Cookies gesetzt oder Tracking Tools gestartet werden, wenn der Besucher diese Alternative auswählt.
Ein gutes Beispiel ist ein differenzierter Cookie-Banner, wie er z. B. hier zu finden ist.
Benötigen Sie Cookies oder Tracking-Tools überhaupt?
Bevor Sie nun Ihren Webseitendienstleister zur Umsetzung eines datenschutzrechtskonformen Cookie-Banners beauftragen: Fragen Sie sich, ob Sie Cookies und/oder Tracking Tools überhaupt benötigen. In vielen Gesprächen mit meinen Kunden habe ich herausgefunden, dass Cookies und Tracking Tools in den üblichen Angeboten zur Erstellung und Wartung von Webseiten enthalten sind, die damit erzielten Ergebnisse oft aber überhaupt nicht genutzt werden.
In diesen Fällen haben sich viele meiner Kunden entschieden, dem Risiko zu entgehen, indem keine Cookies und Tracking Tools mehr auf der Webseite eingesetzt werden.
Fazit:
Warum ein Risiko eingehen, wenn Sie davon noch nicht einmal einen Vorteil haben?
Ein Kommentar zu Einsatz von Cookies und Tracking-Tools auf Webseiten
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Abschluss der Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen 1997. Seitdem in unterschiedlichen Bereichen bei der DATEV eG in Nürnberg tätig. Praktische Erfahrung im IT-Umfeld hat er insbesondere in seiner zehnjährigen Tätigkeit in der Softwareentwicklung gesammelt. Hierbei war er u.a. mit der Einrichtung und Aktualisierung von Netzwerkumgebungen in Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien betraut. Seit fünf Jahren ist Bernd Bosch als externer Datenschutzberater für Kanzleien tätig.

Hallo Herr Bosch,
nicht nur ist es für den Werbetreibenden riskant, sondern auch nervig für den Nutzer. Danke für den Artikel!
Liebe Grüße