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Der Hype ist vorbei – die Gefahr auch?
Die DS-GVO nach über 100 Tagen
Um die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist es wieder sehr ruhig geworden. In Vergessenheit geraten sollten die Vorgaben jedoch nicht.
Kurz vor dem 25.05.2018, dem Anwendungsbeginn der EU-Datenschutz-Grundverordnung, war die Panik in vielen mittelständischen Unternehmen deutlich zu spüren. Die Verunsicherung trieb Unternehmen, Gewerbetreibende und viele Vereine teilweise zu extremen Handlungen. Webseiten wurden offline genommen und niemand traute sich mehr, auf Veranstaltungen Fotos zu schießen.
Inzwischen ist wieder Ruhe eingekehrt. Der 25.05.2018 kam und ging, ohne dass die Welt unterging. Auch die von einigen Experten befürchtete Abmahnwelle blieb aus.
Es gibt sie aber, die einzelnen Nadelstiche, die jeden jederzeit treffen können.
Abmahnbarkeit von nicht korrekten Datenschutzerklärungen
Das LG Würzburg hat mit einem Beschluss vom 13.09.2018 die wettbewerbsrechtliche Abmahnbarkeit einer nicht korrekten Datenschutzerklärung bejaht und der Abgemahnten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Ob dieser Beschluss nun doch zu vermehrten Abmahnungen führt bleibt abzuwarten.
Ihre Datenschutzerklärung auf der Webseite sollte jedenfalls passen!
Prüfungen durch Aufsichtsbehörden
Nahezu alle deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben vermehrt Prüfungen zur Umsetzung der DS-GVO bei Unternehmen angekündigt. Nachdem das Nachfragevolumen zur DS-GVO auch bei den Aufsichtsbehörden nachlässt, ist zu vermuten, dass sie ab Ende 2018 mehr Luft für solche Prüfungen, die auch anlassunabhängig bei zufällig ausgewählten Unternehmen durchgeführt werden können, haben werden.
Darauf deutet auch eine Aussage des EU-Datenschutzbeauftragten zu ersten DS-GVO-Strafen , die bis Jahresende kommen sollen, hin.
Bleiben Sie also am Ball und setzen Sie die Anforderungen der DS-GVO weiterhin konsequent um.
PS: Fallen Sie nicht auf Täuschungen herein
Immer noch gibt es unseriöse und/oder gar kriminelle Versuche, mit der Unsicherheit zur DS-GVO Geld zu verdienen. Erst in den letzten Wochen gab es einen weit verbreiteten Versuch einer angeblichen Datenschutzauskunft-Zentrale per Fax Unternehmen zu einem kostenpflichtigen Abo zu bewegen.
Fallen Sie darauf nicht herein!

Abschluss der Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen 1997. Seitdem in unterschiedlichen Bereichen bei der DATEV eG in Nürnberg tätig. Praktische Erfahrung im IT-Umfeld hat er insbesondere in seiner zehnjährigen Tätigkeit in der Softwareentwicklung gesammelt. Hierbei war er u.a. mit der Einrichtung und Aktualisierung von Netzwerkumgebungen in Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien betraut. Seit fünf Jahren ist Bernd Bosch als externer Datenschutzberater für Kanzleien tätig.

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