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Datenschutz im Regierungsprogramm
Datenschutz 2020: Ein Blick in den Koalitionsvertrag
CDU/CSU und SPD haben am 7. Februar einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Digitalisierung und Datenschutz spielen darin eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Artikel werden die wichtigsten Passagen vorgestellt.
Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 und den gescheiterten Sondierungsgesprächen zur sogenannten „Jamaika-Koalition“ haben sich CDU/CSU und SPD zu Sondierungs- und dann Koalitionsgesprächen zusammengefunden.
Diese Gespräche mündeten am 7. Februar 2018 in den Koalitionsvertrag mit dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa — Eine neue Dynamik für Deutschland — Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“. In diesem Vertrag spielen die Digitalisierung sowie Datenschutz eine wichtige Rolle, so dass sich es sich lohnt, aus verschiedenen Blickwinkeln auf die entsprechenden Passagen im Original zu schauen.
Hinweis: Die relevanten Passagen wurden zum Nachlesen der zitierten Passagen im ursprünglichen Kontext mit den entsprechenden Zeilennummern versehen.
Datenschutz und Innovation
- Zeilen 2069 – 2071: Daten sind der Treibstoff für Innovationen und neue Dienste. Diese wollen wir ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten.
- Zeilen 2757 – 2760: Wir werden uns auf EU-Ebene außerdem für eine E‑Privacy-Verordnung einsetzen, die im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung die berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft angemessen und ausgewogen berücksichtigt.
- Zeilen 2077 — 2084: Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E‑Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten. Wir wollen erreichen, dass z. B. Start-ups und Unternehmen bei digitalen Innovationen einen beratenden Ansprechpartner für Datenschutzfragen erhalten und deutschlandweit geltende Entscheidungen einholen können. Wir wollen ein Innovationsboard auf EU-Ebene einrichten, um konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten.
- Zeilen 6105 – 6107: Die Mitte 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) wollen wir intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre Zukunftsfä- higkeit und Effektivität überprüfen.
Datenschutz für Beschäftige
- Zeilen 361 – 363: Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im digitalen Wandel: Entwicklung Nationaler Weiterbildungsstrategie mit Sozialpartnern, die Antworten auf digitalen Wandel der Arbeitswelt gibt. Rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten. Sicherstellung des Beschäftigtendatenschutzes.
- Zeilen 1837 – 1841: Die Einführung digitaler Arbeitsprozesse wie die E‑Akte führen zu mehr Transparenz. Dadurch können zum einen Steuerungsinstrumente zur Optimierung entwickelt werden und zum anderen besteht die Sorge vor dem gläsernen Mitarbeiter. Daher wollen wir Klarheit über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen sowie die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherstellen (Beschäftigtendatenschutz).
- Zeilen 6112 – 6116: Die Frage, ob und wie ein Eigentum an Daten ausgestaltet sein kann, müssen wir zügig Wir wollen die Öffnungsklausel in Artikel 88 der Datenschutz-Grundverordnung nutzen und prüfen die Schaffung eines eigenständiges Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber schafft.
Datenschutz durch Technikgestaltung
- Zeilen 2086 – 2089: Wir wollen uns für eine Stärkung der Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer sowie für mehr Transparenz und „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ auf Seiten der Anbieter einsetzen und die Entwicklung von innovativem Einwilligungsmanagement fördern und unterstützen.
- Zeilen 2091 – 2096: Wir setzen uns für eine innovationsfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen ihre persönlichen Daten einfach und unkompliziert von einer Plattform zu einer anderen Plattform transferieren können. Daher wollen wir die Datenportabilität und Interoperabilität sowie die Rechte der Nutzer stärken.
Datenschutz im digitalen Gesundheitswesen
- Zeilen 2117- 2120: Grundlagen für den sicheren Austausch sensibler Daten und Informationen sowie die digitale Patientenakte sind eine verlässliche und vertrauenswürdige Telematikinfrastruktur und höchste Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Nutzung der digitalen Angebote erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis (Opt-In).
- Zeilen 4749 – 4752: Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.
Datenschutz und autonomes Fahren
- Zeilen 2143 – 2148: Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren. Wir wollen einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit.
- Zeilen 3704 — 3707: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass ihre Daten jederzeit geschützt sind und nicht gegen ihre Interessen eingesetzt werden. Um beim automatisierten Fahren Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden wir einen Verordnungsentwurf im Bundestag vorlegen.
Datenschutz und digitale Verwaltung
- Zeilen 2859 – 2901: Wir wollen das Onlinezugangsgesetz um einen Digitalisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen ergänzen. Darin bekennen wir uns zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und regeln die Verteilung der notwendigen Investitionskosten. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten.
Ernst O. Wilhelm, GFT Technologies SE

Seit mehr als 29 Jahren beschäftigt sich Dipl.-Inf. Ernst O. Wilhelm mit Software-Entwicklung und IT-Management und seit mehr als 14 Jahren speziell mit dem Thema Datenschutz und Datensicherheit. Heute arbeitet er als Chief Privacy Officer der GFT Technologies SE und ist hier verantwortlich für das weltweite Datenschutzprogramm des Unternehmens. Ein Herzensanliegen von Herrn Wilhelm ist die stärkere Beachtung von Datenschutz und Datenschutz als notwendige Voraussetzung für die Digitalisierung auf nationaler wie auch internationaler Ebene sowie eine stärkere Verzahnung von rechtlichen und informationstechnischen Aspekten bei der praktischen Umsetzung. Herr Wilhelm ist Mitglied im German Chapter of the Association of Computing Machinery (GChACM) als auch in der Gesellschaft für Informatik (GI) und hier insbesondere Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ und im Leitungsgremium der Regionalgruppe Stuttart/Böblingen aktiv. Außerdem ist er Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) sowie der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und von der GDD zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert). Ferner ist Herr Wilhelm Ehrenmitglied in der Vereinigung der italienischen Datenschutzbeauftragten (ASSO DPO) und hier unter anderem im wissenschaftlichen Beirat tätig. Schließlich ist er Mitglied und Fellow of Information Privacy (FIP) bei der International Association of Privacy Professionals (IAPP) und hier unter anderem aktiv als Trainer in der International Training Faculty, als Leiter des technischen Komitees im Training Advisory Board sowie als Chairman des KnowledgeNet Chapter Stuttgart sowie Inhaber der Zertifikate des CIPM, CIPP/E, CIPT Programms der IAPP.

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