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Was Sie für den sicheren Hotspot-Betrieb wissen müssen
Der Wegfall der WLAN-Störerhaftung ist politisch beschlossen. Damit fällt die größte Hürde für den Hotspot-Ausbau in Deutschland. Dennoch müssen Hotspot-Betreiber Einiges beachten.
Der Wegfall der WLAN-Störerhaftung ist politisch beschlossen. Ab Herbst 2016 müssen Anbieter offener WLAN-Netze keine Abmahnungen für Urheberrechtsverstöße mehr fürchten, die durch die Hotspot-User begangen wurden. Damit fällt die größte Hürde für den Hotspot-Ausbau in Deutschland. Ob in Unternehmen, Cafés, Restaurants oder im Hotel: ein sicherer Hotspot bietet Kunden oder Gästen zusätzlichen Service. Doch auch Hotspot-Betreiber müssen einige Punkte beachten, um ihren Gästen einen flexiblen und komfortablen Zugang zum Internet zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit des eigenen Netzes zu gewährleisten.
Kein offenes WLAN!
Der Betrieb eines Hotspots ist nicht mit einem vollkommen offenen und ungeschützten WLAN gleichzusetzen! Das Netz sollte immer mit einer Zugangskontrolle geschützt sein. Wird darauf verzichtet, riskiert der Betreiber nicht autorisierte Netzzugriffe und verliert dadurch die Kontrolle über sein Netzwerk.
Deshalb ist der Einsatz professioneller Hotspot-Lösungen Pflicht. Diese bieten verschiedene Möglichkeiten, sich mit entsprechenden Zugangsdaten anzumelden. Der komfortabelste und deswegen in der Regel genutzte Weg, ist die webbasierte Benutzer-Authentifizierung. So ist sichergestellt, dass sich nur Clients mit korrekten Zugangsdaten in das WLAN einloggen können.
Sichere Trennung von Gast- und Hausnetz
Der wichtigste Punkt zum Thema Sicherheit ist die Separierung des Hotspots von anderen internen Diensten und Daten im Hausnetz. Eine entsprechende Trennung kann über VLANs (Virtual Local Area Networks) erreicht werden, so dass die bestehende Infrastruktur weiterhin genutzt werden kann. Das VLAN selbst wird dabei, wie die Bezeichnung sagt, als eigenes virtuelles LAN behandelt — inklusive eines eigenen IP-Adressbereiches. Eine direkte Kommunikation zwischen den einzelnen VLANs ist nicht möglich. Mehrere verschiedene WLAN-Netze (SSIDs) ordnen einzelne Clients so schon vor dem eigentlichen Login einem speziellen Netzwerksegment (VLAN) zu. Nach heutigem Standard sollten alle SSIDs, abgesehen vom Gastnetz, mit WPA2 verschlüsselt sein. Der Gastzugang wird in der Praxis nicht verschlüsselt, da die Authentifizierung des Gastes über eine webbasierte Schnittstelle erfolgt. So können nur Gäste im Besitz der Anmeldedaten den Hotspot nutzen.
Zugangsdaten sind ein Muss
Individuelle Zugangsdaten müssen auch am Hotspot genutzt werden. Nur so lässt sich beispielsweise der Internetzugang auf die eigenen Gäste und Kunden beschränken oder auch ein flexibles Bandbreitenmanagement organisieren. Damit können etwa von der Gastronomie mehrstufige Dienste angeboten werden: vom kostenlosen Basis-Zugang bis zum kostenpflichtigen Premium-Zugang mit besonders hohen Bandbreiten. Dabei soll die Vergabe der Zugangsdaten für den Betreiber und seine Mitarbeiter möglichst einfach und flexibel gestaltet sein. Entweder über einen einfachen Voucherdruck, das Akzeptieren der AGB oder die Selbstanmeldung über E‑Mail und SMS durch Gäste.
Für die Hotellerie besteht zudem die Möglichkeit, eine Hotspot-Lösung an ein bestehendes und gegebenenfalls bereits genutztes Hotelmanagement-System anzubinden. Eventuell nötige Anmeldedaten können dann automatisch per E‑Mail oder SMS an den Gast verschickt werden.
Zuverlässiges Equipment verhindert Frust
Stellt man einen Hotspot zur Verfügung, ist gerade zu Stoßzeiten damit zu rechnen, dass das Funkfeld stark ausgelastet ist. Die eingesetzte Hardware sollte dieser Belastung standhalten. Das heißt konkret: Sie muss große Bandbreiten bereitstellen, eine hohe Client-Dichte bedienen können und einen reibungslosen 24/7‑Betrieb gewährleisten sorgen. Dann gibt es auch keinen Frust bei Anbieter und Nutzer des WLANs.
3 Kommentare zu Was Sie für den sicheren Hotspot-Betrieb wissen müssen
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Eckhart Traber, LANCOM Systems

Eckhart Traber beschäftigt sich seit 1985 mit Computern und Netzwerken. Nach unterschiedlichen Berufsstationen war der studierte Elektro-Ingenieur von 1995 bis 2000 als Redakteur und Testlabor-Leiter beim Fachmagazin „PC Professionell“ tätig. Danach wurde er Pressesprecher bei der ELSA AG und ist seit der Gründung der LANCOM Systems GmbH in 2002 als Pressesprecher für den Netzwerkhersteller tätig. Er ist Autor zahlreicher Fachartikel.

WLAN Kameras
Das betrifft ja wohl nur diejenigen, die ein offenes WLAN Netz zur Verfügung stellen wie z.B. Lokale, oder aber diejenigen, die ihr privates Netz
nicht abgesichert haben. Meine Mobotix am verschlüsselten privaten Netz, ist da wohl nicht von betroffen
Richtig, solange Sie ihr
Richtig, solange Sie ihr privates WLAN verschlüsselt haben sind ja keine potentiellen “Störer” möglich. Und die, die ihr Netz nutzen machen das wahrscheinlich (?) im legalen Rahmen.
Sie nutzen hoffentlich mindestens die WPA 2 Verschlüsselung — alle älteren Verschlüsselungs-Standards gelten als unsicher. Insbesondere WEP lässt sich selbst von Laien innerhalb von Minuten aushebeln!
Störerhaftung
Der Wegfall der Störerhaftung ist nach wie vor ein Traum und wer Herrn Dr. de Maizère bei seiner Festrede zu 10 Jahre DsiN zuhören konnte, scheint er kein Vertreter dieser These zu sein (“jemand muss doch haftbar sein”). Ich vermute die Lobby der Abmahnanwälte wehrt sich nach wie vor mit allen vorhandenen Mitteln.