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Datenschutzerklärung leicht gemacht
Laut einer aktuellen Umfrage des Bitkom stimmen vier von fünf Internetnutzern den Datenschutzerklärungen von Online-Diensten zu, ohne sie wirklich verstanden zu haben. Damit Internetnutzer sich in Zukunft auf einfachere Weise informieren können, hat der Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. gemeinsam mit dem BMJV und anderen Akteuren ein Muster für einfachere und verbraucherfreundlichere Datenschutzhinweise erarbeitet. Diese Mustervorlage wurde auf dem IT-Gipfel letzte Woche erstmals vorgestellt.
1. Was macht unsere Datenschutzhinweise einfacher verständlich als die bisherigen Modelle?
Datenschutzerklärungen sind oft über 10 Seiten lang und für Nutzer kaum verständlich. Wir haben uns bemüht, die für Nutzer relevantesten Informationen zu komprimieren und diese so verständlich darzustellen, dass Nutzer schnell einen Überblick gewinnen können.
2. Was ist die besondere Schwierigkeit bei einer vereinfachten Formulierung?
Die Herausforderung liegt u. a. darin, sich von juristischen Formulierungen zu lösen und auf eine Vollständigkeit der Informationen zu verzichten. Dafür muss man sich in die Perspektive des Nutzers versetzen und überlegen, wieviel Information er verdauen kann und diese allgemeinverständlich formulieren. Die formalen Datenschutzerklärungen sind deshalb so lang, weil Unternehmen sich rechtlich absichern müssen, um ihre gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen.
3. Was könnte einem Nutzer persönlich schlimmstenfalls passieren, wenn er Datenschutzerklärungen, ohne sie zu lesen, zustimmt?
Persönliche Daten können sensibel sein und es ist daher sinnvoll, wenn ich weiß, welche Daten erhoben werden und wie sie genutzt werden. Nur so kann ich tatsächlich abschätzen, welche Folgen eine Nutzung des Dienstes für mich persönlich haben kann. Meine Unterschrift setze ich ja auch nicht blind unter Verträge, ohne sie gelesen zu haben und mir über die Rechtsfolgen im Klaren zu sein.
4. Müssen Nutzer sich für jeden Dienst die Datenschutzbestimmungen aufs Neue durchlesen oder steht eigentlich in allen das gleiche?
Nein, die Datennutzung ist je nach Dienst unterschiedlich. Aber wenn unser Muster umgesetzt wird, kann man sich schneller informieren und vergleichen, ohne die ausführlichen Bestimmungen zu lesen. Der SRIW plant außerdem, an einer maschinellen Auslesung von Datenschutzerklärungen zu arbeiten. Dadurch könnten Internetnutzer sich noch schneller und besser informieren.
Das Muster für einfachere und verbraucherfreundlichere Datenschutzhinweise: Download und eine Erläuterung
Bildquelle: © tashka2000 /Fotolia.com
2 Kommentare zu Datenschutzerklärung leicht gemacht
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Patrick von Braunmühl, Initiative Selbstregulierung Informationswirtschaft

Patrick von Braunmühl ist seit 2012 Geschäftsführer der Initiative Selbstregulierung Informationswirtschaft. Der SRIW unterstützt seine Mitglieder bei freiwilligen Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes und Verbraucherschutzes, z.B. durch Instrumente der Selbst- und Ko-Regulierung. Gleichzeitig setzt sich der SRIW für eine Stärkung der Ko-Regulierung im Rahmen des digitalen Binnenmarkts ein. Patrick von Braunmühl ist Rechtsanwalt und war vorher u.a. als Mitglied der Geschäftsleitung von Cisco Deutschland, Leiter der Rechtsabteilung von Lycos Europe und als stellvertretender Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen tätig.

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