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Die Welt zu Gast im Smart-TV
Einfallstore, wohin man blickt: nun auch die smarten Fernseher. Ein Blick auf das Nutzungsverhalten ist doch sicher erlaubt? Auch ein Blick in fremde Wohnzimmer?
LG hat zugegeben, Fernsehzuschauer gegen deren erklärten Willen in Ihrem Nutzungsverhalten beobachtet zu haben: „Wir haben verifiziert, dass auch bei Abschaltung dieser Funktion durch die Zuschauer weiterhin Informationen zum Sehverhalten weitergegeben werden”. Natürlich wurden neben den TV-Sendungen auch die Inhalte der angeschlossenen Datenträger gesammelt und weitergegeben.
Der Versuch ist aber nicht neu! Auch andere Firmen nutzen den Blick ins Wohnzimmer. Verkauft als Gestensteuerung oder Bildtelefonie ermöglichen diese Funktionen auch einen Blick auf Tastaturen, Unterlagen und fungieren als digitale Ohren fürs Belauschen von Gesprächen! Geschützt nur durch …- Ja, genau das ist da Problem! Geschützt durch Was?
Moderner Voyeurismus: Ihr Büro und Schlafzimmer in Bild und Ton
Beim Einsatz von Smart-Devices bin ich dennoch relativ gelassen. Gegen den Strom zu schwimmen ist ja nun auch nicht so einfach, vor allem im sozialen Bereich: Auch ich habe eines dieser smarten Fenster in die Welt. Damit die Welt aber keinen Einblick in meine Wohnung hat, habe ich mir zumindest keinen Fernseher mit Kamera zugelegt. Für die, die es nicht mitbekommen haben: Bewegungssteuerung und neue Lizenzmodelle müssen natürlich die Personen identifizieren können, die mit dem Gerät interagieren. Aber es ist schon schwer geworden, gute Geräte ohne Smart-Technik zu bekommen.
Vielen ist es vielleicht entgangen, dass damit auch der Fernseher auf dem Weg ist, ein PC zu werden, mit Kamera und Mikrofon, und auch Tastaturen sind bereits verfügbar. Der Funktionsumfang nimmt von Jahr zu Jahr zu. Smart Hub und HbbTV sind bereits fertig entwickelte, weiterführende Internet-Techniken. Dies ist den alles sehenden Augen des Staates und auch der (Werbe-)Wirtschaft nicht entgangen.
Also doch kein Voyeurismus, sondern Überwachung und Wirtschaftsspionage
Grundsätzlich können also Fernseher genauso kompromittiert werden wie der heimische PC.
Fazit
Im Zeitalter von BYOD ist jeder Unternehmer gut beraten, sich nicht nur mit den Kernfunktionen von Geräten auseinander zu setzen, die er in seinem Unternehmen duldet. Es macht aber durchaus Sinn, sich auch den übrigen Funktionen zu widmen.
Unser Bundesdatenschutzbeauftragter hat beispielsweise eine Spielekonsole explizit als Überwachungsgerät bezeichnet. Da sollte man hellhörig werden. Wer weiß schon, wofür diese Aufnahmen verwendet werden.
Bild: © Markus Vogelbacher / pixelio.de
Ein Kommentar zu Die Welt zu Gast im Smart-TV
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Bernd Feuchter beschäftigt sich seit 1997 im Hause DATEV mit IT-Themen, anfangs im Produkt- und Service-Management für unterschiedliche DATEV IT-Lösungen. Nach seinem Studium zum Informatik-Betriebswirt (VWA) kümmert er sich seit 2004 um die Kommunikation zu Sicherheitsthemen und die übergreifende Vermarktung der entsprechenden Sicherheitsprodukte bei DATEV. Daneben ist er seit 2006 für DATEV eG als Referent für “Sicherheitsthemen im Unternehmensalltag” tätig; seine Spezialität sind Vorträge mit Live-Demos und –Hacking.

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