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Bilder schützen und richtig nutzen
Im 1. Teil habe ich Ihnen die (urheber-)rechtliche Seite von Bilderklau im Internet nähergebracht. Im 2. Teil zu diesem Thema stelle ich Ihnen nun Möglichkeiten vor, Bilder zu schützen. Außerdem zeige ich Ihnen, wo es kostenlose Bilder zum Runterladen gibt und worauf dabei zu achten ist.
Auch im öffentlichen Raum sind Bilder oftmals geschützt oder könnten zumindest geschützt werden. Zum einen verwenden Fotografen bei der Veröffentlichung ihrer Bilder sogenannte Wasserzeichen. Dies ist beispielsweise mit entsprechender Software (z.B. Wadosoft) möglich. Gängig ist auch die 2‑Layer-Technik zu verwenden oder die Bilder über Flash einzubinden.
Einige Online Dienste, zum Beispiel FixProtect, bieten einen Alarmservice an, der bei jedem Bilderklau eine E‑Mail verschickt. Andere Onlinedienste wiederum nutzen auch die Google-Bildersuche, um geklaute Bilder aufzuspüren. Sie sehen: Es wird viel getan und angeboten, um Bilder-Diebe von Missbrauch abzuhalten oder eben auch ausfindig zu machen.
Gibt es kostenlose Bilder zur gewerblichen Verwendung und was muss man beachten?
Ja, die gibt es. Seriöse Quellen sind beispielsweise pixelio.de, pixabay.com, aboutpixel.de und fotolia.com. Jedoch muss angegeben werden, ob das Bild für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird. Außerdem muss auch hier darauf geachtet werden, dass der Urheber des Bildes/Fotos im Text oder im Dokument genannt wird. Zur Nutzung dieser Bilder gehört dann auch die Verpflichtung, bei der Veröffentlichung den Namen des Fotografen zu nennen. Fehlt dieser, kann das bereits einen Grund für eine Abmahnung darstellen.
Die Nennung des Urhebers kann zum Beispiel durch das Copyright-Symbol erfolgen. Zwar hat dieses aus rechtlicher Sicht keinerlei Bedeutung mehr und stammt aus einer Zeit, in der Urheberrechte noch in ein Register eingetragen werden mussten. Aber das Zeichen hat sich als Hinweis auf den Urheber durchgesetzt und etabliert. Wenn man mit dem Rechteinhaber nicht explizit etwas anderes ausgemacht hat, gilt die Pflicht zum Copyright-Hinweis immer, ganz gleich, aus welcher Quelle das Bild stammt.
Mein Fazit: Gehen Sie auf Nummer sicher!
Bildmaterial aus unbekannten Quellen sollte nicht verwendet werden. Fremde Bilder sollten immer aus seriösen Quellen stammen, etwa von etablieren Stock-Photo-Agenturen. Machen Sie den Urheber ausfindig und setzen Sie sich mit ihm zwecks Weiterverwendung seines Bildmaterials in Verbindung. Sollte dies nicht gelingen oder sollten Sie sich bezüglich der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material unsicher sein, gilt die Regel: Finger weg und auf sicheres kostenloses Material zurückgreifen!
Sie sollten sich auch unbedingt angewöhnen, unter jeder verwendeten fremden Abbildung einen Copyright- und/oder Quellenhinweis zu positionieren. Gleiches gilt übrigens auch für die eigenen Fotos. So geben Sie anderen Nutzern, die vielleicht Ihre Werke übernehmen wollen, ein klares Signal und einen Ansprechpartner.
Ein Urheberrechtsverstoß ist keine Bagatelle und kann Ihrem Unternehmen einen erheblichen Imageschaden zufügen. Wenn Sie jedoch diese einfachen Regeln beachten, minimieren Sie das Risiko einer Abmahnung erheblich und vermeiden damit rechtliche Probleme für sich, Ihre Mitarbeiter und damit letztlich für Ihr Unternehmen. Deshalb:
- Machen Sie sich mit den Regeln des Urheberrechts vertraut!
- Verwenden Sie nur seriöse Quellen!
- Achten Sie die Rechte des Urhebers!
Hier geht es zum 1. Teil “Bilderklau im Internet”
Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de
Ein Kommentar zu Bilder schützen und richtig nutzen
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Dipl. Betriebswirt (FH)
Studium der Betriebswirtschaft im Schwerpunkt Marketing
Erfahrungen in der Programmiersprache RPGII
Aufbau einer EDV-Vertriebs-Abteilung in einem großen Versicherungskonzern (Verantwortlich für die techn. Infrastruktur in den Filialdirektionen/Disposition und Installation der EDV)
Seit 1989 bei DATEV eG in Nürnberg tätig. Projektleitung “esecure bei Behörden und Institutionen”; techn. Know-how im TK-Management (Cloud-Lösungen; Beratung und Installation von Telekommunikations-Lösungen in Steuerkanzleien; Koordinator/Ansprechpartner bei techn. Telekommunikationsanfragen); Zertifizierung nach ITIL

Gerichtsurteil: Über 1Million Schadensersatz
Am 25.11.2013 wurde einem US-Fotojournalist 1,2 Millionen Dollar Entschädigung zugesprochen. Mit andern Medien fand eine außergerichtliche Einigung statt — Höhe unbekannt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/nutzung-von-fotos-auf-twitter-millionenstrafe-fuer-afp-und-getty-a-935440.html
Je nach konkretem Einzefall können also beträchtliche Summen für Bilderklau zusammenkommen.