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eGov: Bundesrat kämpft für deutsche Signaturstandards in Brüssel
Weil die eSignatur-Richtlinie von 2001 nicht zu interoperablen eSig-Systemen geführt hat, ist eine neue Verordnung auf dem Weg. Brüssel will damit das Thema „elektronische Identitäten“ im EU-Kontext regulieren.
Dabei erscheint es etwas merkwürdig, dass der Deutsche Bundesrat mit seiner Stellungnahme in Brüssel das Schriftform-Äquivalent der qualifizierten elektronischen Signatur hoch hält, obwohl an ihm schon zehnjährige eGov-Projekte gescheitert sind (ELENA).
Der EU-Kontext
Wie kommen wir EU-weit beim Thema eAuthentifikation und eSignatur zu IT- Lösungen, die länderübergreifend technisch verifizierbar sind?
Antwort: Auf absehbare Zeit gar nicht!
Was kann also alternativ zu technischen Lösungen getan werden?
Antwort: Die EU-Mitglieder werden verpflichtet, die eID-Varianten aller anderen Mitglieder rechtlich anzuerkennen, dann braucht es keine technische Interoperabilität.
Der deutsche Standpunkt
Vor dieser Tapete spielt der neue Diskurs um eSignaturformate und die relevanten Identifikationsniveaus. Wie nicht selten in der Technikgeschichte haben die Deutschen zwar das „beste Produkt“, für das sie aber bisher nicht einmal im eigenen Land eine Marktgängigkeit erreicht haben.
Was die qualifizierte elektronische Signatur braucht:
- zertifizierte Kartenleser, die noch immer um 80 € kosten,
- zertifizierte Software, die mit jedem Update eine neue, aufwendige Zertifizierung durchlaufen muss und
- eine Signaturkarte, die ein definiertes Identifikationsverfahren zur Grundlage hat und alle 3–5 Jahre ausgetauscht werden muss.
Das ist das Paket, das ein Anwender schultern muss, um in Deutschland elektronisch der Schriftform entsprechen zu können. ELENA ist nach offizieller Stellungnahme an diesem Signaturformat zerbrochen und auch der neue Personalausweis hat noch nicht nachweisen können, dass der Bürger bereit ist, diese Lösung anzunehmen. Trotzdem will der Bundesrat (Quelle: Bundesrat, Drucksache 340/1/12, S. 5) nicht, dass technisch-organisatorisch schwächere Signaturlösungen anderer EU-Mitgliedstaaten auch dem (deutschen) Schriftformerfordernis entsprechen dürfen:
„Der Bundesrat spricht sich dafür aus, auf eine Pflicht zur Anerkennung von Signaturen mit niedrigerem Niveau als dem der qualifizierten elektronischen Signatur, wie in Artikel 20 Absatz 4 vorgesehen, zu verzichten.“ (…)
Meine Überlegungen
Ich würde das gerne verstehen: Sollen die anderen Mitgliedsländer auch eine teure eSig-Lösung etablieren, die selbst die anerkannten Organisationsprofis aus Deutschland nicht in der Fläche zum Laufen gebracht haben? Oder soll es ausreichen, wenn die Schriftform in volkswirtschaftlichen Nischen ein elektronisches Äquivalent findet? Oder wird eine EU-weite Lösung nicht als wichtig/notwendig angesehen? Empfiehlt der Bundesrat die qualifizierte elektronische Signatur aus dem politischen Reflex heraus, das deutsche Format zu platzieren, oder hat irgendjemand wirklich darüber nachgedacht, was das für andere EU-Mitglieder bedeuten würde?
Das sind sicherlich auch die Fragen, die sich die EU-Kommission stellt, nachdem sie Post vom Bundesrat erhalten hat …
Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de
4 Kommentare zu eGov: Bundesrat kämpft für deutsche Signaturstandards in Brüssel
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Dipl. Kaufmann (FH)
Seit 2002 bei DATEV, zunächst als Projektleitung elektronischer Rechtsverkehr tätig. Seit November 2009 ist Torsten Wunderlich Leiter des DATEV-Informationsbüro Berlin und dort in Gremien, Verbänden und politischen Ausschüssen am Ohr der Zeit zu eGovernment-Themen und deren IT-Sicherheitsmerkmalen. Oft übernimmt er die Rolle des “Übersetzers” zwischen Technikern, Juristen, Politikern und Betriebswirten, die oft keine gemeinsame Sprache in der Sache haben.

Eine Unterschrift auf Papier
Eine Unterschrift auf Papier ist kostenlos. Wenn alle möglichen Kammern und Institutionen hier einen extra Groschen verdienen wollen, dann kann das noch dauern.
Kostenlos
… in Business- oder eGov-Workflows ist die Unterschrift nicht kostenlos, sondern sogar relativ teuer.
Merke: Aus der privaten Perspektive erscheint kostenlos, was aus Prozeßsicht deutlichen Aufwand generiert.
Wo Sie recht haben: Es entsteht/entstand ein eSig-Markt, der natürlich auch betriebswirtschaftliche Ziele hat.
Um die zu erreichen, muß die Prozeßkostenersparnis beim Kunden aber höher sein, als der eSig-Preis …
kostenlose Unterschrift wird wertvoll
Mir liegt die Imfbescheinigung aus 1950 vor. Die Unterschrift des Arztes ist klar zu erkennen. Bis auf die Tinte war die Unterschrift kostenlos.
Das Anwendungsprogramm wird die Unterschrift auf dem digilegalen Beleg nicht verändern. Dieser „Rucksack“ müsste ja alles „mittragen“, was mit der Unterschrift auf der Rechnung angestellt wird, als da wären
– Konversion,
– Migration,
– Umwandlung.
Das würden sich die Anbieter erneut bezahlen lassen wollen, So dass aus einer Unterschrift im Laufe der Jahre nach der Zinseszinsmethode ein kostbares Unikat entstehen würde.
Keine Rucksäcke
… der Empfänger eines signierten Dokumentes kann die eSig i.d.R. mit einer kostenlosen Software verifizieren. Der Ersteller des signierten Dokumentes hat den (Prozeß-) Kostenvorteil und trägt deshalb die Soft- und Hardwarekosten für die eSig.