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eGovernment-Gesetz
Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 haben die Regierungsparteien vereinbart eGovernment weiter zu fördern. Das Bundesministerium des Innern hat nun einen Entwurf für ein Bundesgesetz erarbeitet. Aber: Benötigen wir solch ein Gesetz tatsächlich?
Es ist nicht zu bestreiten, dass die Schriftform ein Hindernis im eGovernment ist, weil sie in der Regel einen Medienbruch erzwingt: Das PDF wird ausgedruckt, unterschrieben und mit der Briefpost an die Behörde versendet. Zwar gibt es als elektronischen Schriftformersatz schon seit über 10 Jahren die qualifizierte elektronische Signatur (qeS), aber diese Technik ist dem heute in Sachen Anwendungsfreundlichkeit verwöhnten Nutzer nicht vermittelbar: Zu teuer (in Relation zum Nutzen), zu unbequem. Auch bei den Behörden, Gerichten und Ministerien ist die qualifizierte elektronische Signatur kaum im Einsatz, nur die Notare haben die qeS konsequent in ihre Online-Workflows integriert.
Das kommende “eGovG” ist also vor allem ein Bekenntnis zum Scheitern des elektronischen Schriftformersatzes (qeS). Die neue Taktik besteht nun darin, nicht mehr einen elektronischen Schriftformersatz zu konzipieren, sondern die Schriftform an sich in etlichen IT-Prozessen grundsätzlich infrage zu stellen. Nicht verwunderlich, dass wir über die Jahrzehnte etwas “Unterschriftsfett” angesetzt haben: Im Zweifel wurde eine Unterschrift verlangt und genau das behindert heute die elektronische Kommunikation. In diesem Umfeld entwickelte sich das Fax zum legitimierten Umgehungstatbestand: ausdrucken, unterschreiben, faxen.
De-Mail und nPA
Das “eGovG” will nun in einem Frühjahrsputz durch tausende Verwaltungs-vorschriften fegen, um schließlich zu beseitigen, was keiner mehr will, wenn er z.B. einen Anwohnerparkausweis beantragen will: Unterschreiben und zwei Briefpostwege abwarten. Zukünftig sollen dann De-Mail und der neue Personalausweis überall dort eingesetzt werden können, wo vorher in Schriftform-Übereifer händisch unterschrieben werden sollte. Bei den Ressorts ist kaum nennenswerter Widerstand zu erwarten, auch Kammern und Verbände werden diese prinzipielle Entwicklungsrichtung nicht aufhalten können und wollen. Es wird so kommen und das ist auch gut so, fügt der Berliner hinzu.
Ein Aspekt ist allerdings aufmerksam zu diskutieren und zu kontrollieren: Bestehende Haftungsrisiken sollten sich durch einen Unterschriftsersatz natürlich nicht verschieben. Diese Haftungsregeln sind über Jahrzehnte am Markt “ausgehandelt” worden und wir sollten dort genau hinsehen, wo diese im Zuge des “eGovG” eventuell eine Veränderung erfahren.
Ach ja, — es wäre klug, sich spätestens mit dem “eGovG” für De-Mail und nPA zu interessieren …

Dipl. Kaufmann (FH)
Seit 2002 bei DATEV, zunächst als Projektleitung elektronischer Rechtsverkehr tätig. Seit November 2009 ist Torsten Wunderlich Leiter des DATEV-Informationsbüro Berlin und dort in Gremien, Verbänden und politischen Ausschüssen am Ohr der Zeit zu eGovernment-Themen und deren IT-Sicherheitsmerkmalen. Oft übernimmt er die Rolle des “Übersetzers” zwischen Technikern, Juristen, Politikern und Betriebswirten, die oft keine gemeinsame Sprache in der Sache haben.

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