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Datenschutz ist Chefsache
So schwierig Datenschutz zu organisieren ist, so unerlässlich ist er für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung. Und: Vertrauen ist wichtig! Oder würden Sie Geschäfte mit jemanden machen, der ihr Vertrauen enttäuscht hat?
Bundesdatenschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Telemediengesetz: Alles Regularien, die personenbezogene Daten Ihrer potenziellen und vorhandenen Kunden zu schützen helfen. In jedem Unternehmen werden zahlreiche personenbezogene Daten gespeichert. Hinter diesen Daten stehen Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten, die davon ausgehen, dass Unternehmen korrekt und vertrauenswürdig mit ihren Daten umgehen.
Datenschutz im Internet
Jeder weiß es: Datenschutz ist wichtig! Auch Studien und Umfragen unter Unternehmen jeglicher Größe bestätigen diese Einschätzung. In der Praxis zeigt sich oft ein anderes Bild. Sony zum Beispiel. Wer sollte schon bei mir Daten klauen, werden Sie sich jetzt vielleicht denken? Was soll ich sagen? Die Wege im Internet sind oft unergründlich und selbstverständlich möchte niemand seine persönlichen Daten unautorisiert im Netz stehen sehen.
Im Falle Sony blieb mir dieses Schicksal erspart, denn auch bei uns steht eine Konsole dieses Herstellers im Kinderzimmer. Meine Daten hat Sony auch nicht aus Misstrauen nicht erhalten, denn ehrlich gesagt hätte ich vermutet, dass ein so großer und bekannter Konzern es sich leistet, Daten extrem gut zu sichern. Nur aus purem Egoismus, weil ich nicht wollte, dass mein Sohn einer Cyberfußballmanschaft zur Verfügung stehen muss, während ich das Abendessen zubereite, hatte Sony keine Daten von uns. Werden sie in Zukunft übrigens auch nicht erhalten, zumindest so lange nicht, bis mein Sohn seine eigene Kreditkarte hat.
Anforderungen aus dem Datenschutzgesetz
Jetzt wird natürlich nicht jeder sofort einen Datenschutzbeauftragten für sein Unternehmen bestellen müssen, das Bundesdatenschutzgesetz klärt eindeutig, ab wann man das muss. Aber es hält auch etwas anderes fest: Die Geschäftsführung muss die Anforderungen aus dem Datenschutzgesetz umsetzen. Nun sind Gesetze natürlich eine staubtrockene Angelegenheit, mit der man sich freiwillig eher ungern auseinandersetzt. Verständlich und menschlich! Zudem hat ein eigens berufener Datenschutzbeauftragter sicherlich mehr Möglichkeiten, dennoch sollte die Geschäftsführung eines Unternehmens im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Nötige zu tun. Mindestens wissen sollte sie, welche Verpflichtungen es gibt.
Um zu klären, wie man auch in Kleinstunternehmen die anvertrauten Daten mit den wenigen zur Verfügung stehenden Ressourcen schützt, sollten sie einfach mal häufiger bei uns vorbeischauen. Einen Datenschutzbeauftragten können wir nicht ersetzen, aber hoffentlich ein paar wichtige Impulse setzen.

Über die Autorin:
Diplom-Kauffrau
Seit 1994 tätig bei DATEV eG. Im Bereich IT-Dienstleistungen und Security seit 2005 zuständig für übergreifende Kommunikation und Vermarktung technischer Produktlösungen. Verfasst in diesem Kontext regelmäßig Beiträge in der Kundenzeitschrift der DATEV und ist Co-Autorin des Leitfadens „Deutschland sicher im Netz”. Privat Mutter eines „Digital Natives” und „technische Beraterin” der Unternehmer im Bekanntenkreis.

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